Einwilligung zur Verarbeitung von Daten für die Schulverwaltung
- Besuch des Religionsunterrichts
- Besuch der Christenlehre
- Besonderer Förderbedarf (z.B. wegen körperlichen Einschränkungen, ADHS, Sonstiges)
- Besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten (z.B. Musik, Sport, Kunst, etc.)
Hinweise zur Einwilligung
Die Schule kann mit Ihrer Einwilligung Daten Ihres Kindes für Verwaltungszwecke erheben und weiterverarbeiten. Die Daten werden in der Schülerakte gespeichert. Daneben werden die Daten in digitaler Form ausschließlich auf informationstechnischen Geräten der Schulverwaltung gespeichert. Die Ihr Kind unterrichtenden Lehrkräfte erhalten die Daten Ihres Kindes in Kopie auf Anforderung von der Schulverwaltung in analoger Form. Die Lehrkräfte haben von der Schulleitung eindeutige Vorgaben zum sorgsamen und datenschutzrechtlich zulässigen Umgang mit den Daten erhalten.
Die Einwilligung ist freiwillig. Sie ist mit keinem anderen Sachverhalt verbunden. Die Nichterteilung der Einwilligung hat keine Bedeutung für die gesetz- und ordnungsgemäße Beschulung Ihres Kindes. Sie haben selbstverständlich das Recht, die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Daten Ihres Kindes, die keine Pflichtangaben sind, werden dann unverzüglich gelöscht. Sollten die Daten Ihres Kindes auch von Lehrkräften genutzt werden, wird die Schulleitung sicherstellen, dass diese auch dort unverzüglich gelöscht werden.
Hinweise zum Sorgerecht
Für die Schulanmeldung sowie die Abwicklung des Schulvertrages (z.B. Datenweitergabe an die Sorgeberechtigten, Abholung des Kindes von der Schule) ist maßgeblich, wer die sog. Personensorge als Teil des elterlichen Sorgerechts gemäß §§ 1626 Abs. 1 und 1631 Abs. 1 BGB inne hat. Wir benötigen deshalb vollständige Angaben zu den Personensorgeberechtigten. In der Regel gestaltet sich das Sorgerecht wie folgt:
- Verheiratete Eltern = gemeinsames Sorgerecht
- Getrenntlebende Eltern = grundsätzliches gemeinsames Sorgerecht, es sei denn es gibt eine abweichende Entscheidung des Familiengerichtes gemäß § 1671 BGB
- Nicht miteinander verheiratete Eltern = gemeinsame Sorge bei Abgabe einer Sorgeerklärung oder Übertragung durch das Gericht, sonst grundsätzlich Sorgerecht der Mutter (§1626a BGB)
Das Familiengericht kann bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern (z.B. Schulwahl) die Entscheidung einem Elternteil allein übertragen (§ 1628 BGB), ohne dass das Sorgerecht im Übrigen entfällt.
Bitte beachten Sie, dass alle Entscheidungen des Familiengerichtes, die die elterliche Sorge betreffen, und Sorgeerklärungen gemäß Beispiel 3 bei der Anmeldung in Kopie eingereicht werden müssen. Wir weisen weiter darauf hin, dass in Einzelfällen auch bei Einschränkungen des Sorgerechts beide Elternteile Vertragspartner des Schulvertrages sein können.
Informationen zu Schulgeldregelung
Ausführliche Informationen zu Schulgeld erhalten Sie auf der Webseite der Schulstiftung.
Hinweise zur Datenverarbeitung
- Verantwortlicher gemäß § 4 Nr. 9 DSG-EKD ist die Evangelische Schulstiftung in der EKBO, - Kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts -Georgenkirchstr. 69, 10249 Berlin, Fon: 030-24344 455, Fax: 030-24344 456, info[at]schulstiftung-ekbo.de
- Die/Der Datenschutzbeauftragte der Schule ist Herr Langgärtner, Evangelische Schulstiftung in der EKBO, Georgenkirchstr. 69, 10249 Berlin, dsb[at]schulstiftung-ekbo.de
- Im Fall des Widerrufs der Einwilligung bleibt die bis zu diesem Zeitpunkt auf der Grundlage der Einwilligung erfolgte Datenverarbeitung rechtmäßig.
- Die Löschung der Daten erfolgt, wenn der Zweck für die Verarbeitung entfallen ist oder die Einwilligung als Grundlage der Datenverarbeitung widerrufen wird.
- Zu der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen jeweils das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung und ggf. auf Datenübertragbarkeit gemäß §§ 19 bis 22 DSG-EKD sowie gemäß § 24 DSG-EKD.
- Es besteht das Recht auf Beschwerde bei der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstraße 219, 10969 Berlin, E-Mail: mailbox[at]datenschutz-berlin.de, Tel.: 030 13889-0, Fax: 030 2155050.
Bitte übermitteln Sie das Formular nur 1x. Lesen Sie sich Ihre Angaben bitte vor dem Übermitteln noch einmal genau durch und klicken dann erst auf "Anmeldung senden".
Beide Elternteile erhalten eine kurze Eingangsbestätigung der Anmeldung per E-Mail.